Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes NRW

27.11.2017

für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018) / Personaletat 2018,
Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 17/800) sowie
Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze und zur Überleitung
der vorhandenen Konrektorinnen und Konrektoren von Grundschulen und Hauptschulen (Haushaltsbegleitgesetz 2018), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 17/1111)

Anhörung Unterausschuss Personal am 21.11.17 und 
Anhörung Haushalts- und Finanzausschuss am 27.11.17

Der VBE bedankt sich für die Übersendung der o.a. Gesetzentwürfe und die Möglichkeit der Stellungnahme. Allerdings ist nicht hinnehmbar, dass uns für die Stellungnahme zu den Gesetzesentwürfen im Umfang von insgesamt 3231 Seiten gerade mal eine Frist von einer Woche eingeräumt wird. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits die Fristsetzung für die Stellungnahmen zum Nachtragshaushalt 2017 und zum Haushaltsbegleitgesetz ebenfalls so kurz war und von uns entsprechend moniert wurde. Insofern sehen wir uns erneut gezwungen, unse-re Stellungnahme auf einige wenige schul- und bildungsspezifische Punkte zu beschränken. Zu den anderen haushaltsrelevanten Fragen schließt sich der VBE den Aussagen aus der Stellungnahme seines Dachverbandes dem DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion an.

Nachdem der VBE in seiner Stellungnahme vom 22.09.17 den dringenden Regelungsbedarf bzgl. der Bezahlung von Konrektorinnen und Konrektoren an Grund- und Hauptschulen angemahnt hat, begrüßen wir nun ausdrücklich, dass die Landesregierung im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2018 endlich unserer Forderung nachkommt und die Bezahlung dieser Personengruppe zum 01.01.18 auf A 13 mit Amtszulage anhebt und zwar für alle Grund- und Hauptschulen mit mehr als 180 Schülerinnen und Schüler. Der VBE bewertet auch die entsprechende Besserstellung der zweiten Konrektorin bzw. des zweiten Konrektors an Grund- und Hauptschulen mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern positiv.

Die Landesregierung erkennt damit an, dass erfolgreiche Schulleitung in der heutigen Zeit nur noch im Team und als gemeinsame Aufgabe aller Schulleitungsmitglieder leistbar ist. Alle sind gleichermaßen von den gestiegenen Anforderungen des Berufsbildes, der zunehmenden Aufgabenfülle und dem Zuwachs an Verantwortung betroffen. Mit der neuen Ämterbewertung sendet die schwarz-gelbe Landesregierung ein wichtiges Signal der Wertschätzung in die beiden Schulformen und stellt damit die Weichen, dass die vielen unbesetzten Stellen im Bereich der stellvertretenden Schulleitungen zeitnah besetzt werden können.

Durch die Bindung des Tarifrechts an die besoldungsrechtlichen Regelungen erwartet der VBE, dass die tarifbeschäftigten stellvertretenden Schulleitungen zeitgleich zum 01.01.18 in die EG 13 mit Zulage übergeleitet werden. Um massive Vergütungsnachteile zu vermeiden, erscheint es uns empfehlenswert, bei den tarifbeschäftigten Konrektorinnen und Konrektoren, bei denen zum 01.01.18 neben dieser Höhergruppierung auch noch eine Zuordnung zu einer höheren Stufe ansteht, zunächst die Stufenzuordnung und dann die Überleitung in das neu bewertete Amt vorzunehmen.

Für uns als VBE ist nicht nachvollziehbar, dass im Zuge der finanziellen Besserstellung der Konrektorinnen und Konrektoren an Grund- und Hauptschulen nicht auch gleichzeitig die Problematik der Fachleitungsbezahlung gelöst wird. Die Zweiklassengesellschaft in den Zentren für schulpraktische Lehrerbildung ist nicht länger hinnehmbar.

Die Einrichtung eines Beförderungsamtes für alle Fachleiterinnen und Fachleiter unabhängig von dem jeweiligen Lehramt ist eine seit langem bestehende Forderung mit längst überfälligem Regelungsbedarf. Wir erwarten deshalb dazu eine entsprechende Nachsteuerung in den aktuell vorliegenden Gesetzesentwürfen.

Enttäuschend ist für den VBE, dass trotz der guten Haushaltslage und zahlreicher Ankündigungen mit den vorliegenden Gesetzentwürfen die Frage der gleichen Besoldung für alle Lehrkräfte immer noch ausgeklammert wird. Eine Entscheidung für oder gegen eine gerechtere Besoldung spiegelt auch die Wertschätzung der schwarz-gelben Landesregierung für die Bildungsarbeit in unserem Land wieder. Der VBE erwartet daher zumindest einen klaren Zeitplan für die Umsetzung einer gerechteren Bezahlung der Lehrkräfte. Es kann und darf nicht sein, dass Lehrkräfte noch länger darauf warten, dass die Gerechtigkeitslücke in ihrer Besoldung geschlossen wird.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit würde für die Lehrkräfte, die immer noch nach A12 bzw. EG 11 bezahlt werden, endlich einen wichtigen und längst überfälligen Schritt für die Anerkennung ihrer täglichen pädagogischen Arbeit bedeuten. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Realschulen darüber hinaus auch noch die höchste Unterrichtsverpflichtung haben. Ständige Absichtserklärungen in diese Richtung helfen da nicht weiter. Wir brauchen die Anpassung in der Lehrerbesoldung jetzt! Das wäre die beste Werbekampagne für den Lehrerberuf.

Mit dieser Maßnahme und einer gleichzeitigen schrittweisen Erhöhung der Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen sowie an den Zentren für schulpraktische Lehrerbildung hätte die Landesregierung sicherlich die besten Chancen, die im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr neu ausgewiesenen Lehrerstellen mittelfristig zu besetzen und zwar mit originär ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern.
Insbesondere die Stellensituation an Grundschulen und in der sonderpädagogischen Förderung (A13S Stelle) im Rahmen des Gemeinsamen Lernens indiziert dringend Handlungsbedarf, da Inklusion unter den derzeitigen personellen Bedingungen nicht verantwortbar umsetzbar ist.

Vermisst wird im Haushalt auch ein deutlicher Ausbau der Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte an den Grundschulen sowie für Schulsozialarbeit an den weiterführenden Schulen. Multiprofessionelles Handeln ist nicht möglich, wenn lediglich ein Bruchteil der Schulen in unserem Land über einen Stellenanteil an sozialpädagogischer Expertise verfügt.

Spezielle Stellen zur Erfassung des Unterrichtsausfalls, von denen 183 im Gesetzentwurf aus-gewiesen sind, sind aus Sicht des VBE in diesem Zusammenhang allerdings eher kontraproduktiv. Es ist seit langem bekannt, wie wenig Personalressourcen für die Unterrichtsversorgung in den Schulen unseres Landes zur Verfügung stehen.

Vorrangiges Problem ist die Grundversorgung aller Schulen mit den entsprechenden Lehrkräften. Wir brauchen kein weiteres Messsystem für den Unterrichtsausfall, sondern wir müssen endlich das Problem des herrschenden Lehrermangels Schritt für Schritt angehen. In diesem Zusammenhang könnten die o.a. 183 Stellen sinnvoll genutzt werden, um zur Entlastung der Schulen beizutragen und nicht deren ohnehin schon großen Verwaltungsaufwand noch zu verstärken.


20.11.2017
Udo Beckmann
Landesvorsitzender VBE NRW

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