Stellungnahme des VBE NRW zu der Rahmenvorgabe Verbraucherbildung in Schule

25.11.2016

- Primarstufe und Sekundarstufe I -
(Entwurf Verbändebeteiligung 27.09.16)

 

Die vorliegende Rahmenvorgabe Verbraucherbildung geht zurück auf einen Beschluss des Landeskabinetts aus dem Jahr 2012, den Empfehlungen der KMK und Landtagsbeschlüssen aus den Jahren 2013 und 2014. Inkrafttreten soll die Rahmenvorgabe zum 01.08.2017 und schließlich ab 2018 schrittweise in den Schulen umgesetzt werden.

Der VBE NRW begrüßt grundsätzlich, dass das Thema Verbraucherbildung durch die Rahmenvorgabe einen höheren Stellenwert in der bildungspolitischen Diskussion und im schulischen Alltag erhält. Zustimmung erhält weiterhin der Aspekt, dass Verbraucherbildung sowohl schulformübergreifend als auch fächerübergreifend wirken muss.

Allerdings fehlt an manchen Stellen die aus unserer Sicht notwendige Differenzierung zwischen den verschiedenen Erfordernissen der unterschiedlichen Altersstufen der Kinder und Jugendlichen. Eine ausdifferenziertere Sicht auf die Belange von Grundschulkindern wäre unserem Erachten nach notwendig.

Weiterhin muss auf den Wandel durch die Digitalisierung und die Globalisierung stärker Bezug genommen werden. Diese Themenfelder nehmen in der Erlebniswelt der Kinder und Jugendlichen einen immer größer werdenden Platz ein, sodass dies auch seinen Niederschlag in den Rahmenvorgaben finden muss. Hierzu zählt im weiteren Sinne auch eine kritische Medienkompetenz, die eher systematisch eingebettet werden sollte, statt als allgemeiner Bereich aufgezählt zu werden.

Die Aufschlüsselung nach den Leitfächern ist stringent und nachvollziehbar. Redaktionell ist zu überlegen, ob das Fach Praktische Philosophie tatsächlich den Fächern des Bereichs B oder eher dem Bereich C zuzuordnen wäre. Es erweckt in direkter Nachbarschaft zu den Naturwissenschaften den Eindruck, diesen zugeordnet worden zu sein.

Zu begrüßen ist zudem grundsätzlich, dass diese Umsetzung begleitet sein soll, von einer praxisorientierten Handreichung, die den Schulen eine Hilfestellung bei der Konzeptentwicklung geben soll. Zudem sind bereits zahlreiche Projektbeispiele für die Schulen in die Materialdatenbank des Lehrplannavigators eingestellt.

Die Einbindung von außerschulischen Partnern und Lernorten sowie die Einbettung des schulischen und offenen Ganztags in die Rahmenvorgabe sind positiv zu bewerten. Allerdings muss an dieser Stelle darauf geachtet werden, dass die quantitative Aufzählung der verschiedenen Partner nicht einen Druck auf Schule ausübt. Hier sind die Schulen individuell gefragt, sich entsprechende Partner vor Ort an Bord zu holen, die sowohl lokal als auch konzeptionell zur jeweiligen Schule passen. 

Es ist zu betonen, dass viele Punkte, die in der Rahmenvorgabe genannt werden, schon integrativer Bestandteil unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Lebens der meisten Schulen sind. Dies kommt unter anderem daher, dass die Rahmenvorgaben sich auch aus den Kernlehrplänen und Richtlinien speisen und somit bereits vorhandene Elemente bündeln.

Und dieser Aspekt sollte bei der Aufforderung zur Konzeptentwicklung der Schulen nicht außer Acht gelassen werden. Den Schulen ist ein ausreichendes Zeitfenster zur Erstellung der Konzepte zur Verfügung zu stellen. Denn auch das redaktionelle Zusammentragen vorhandener Bausteine kostet Zeit, Zeit, die an den Schulen aktuell sehr kostbar ist, da viele verschiedene Baustellen noch offen sind.

Hierbei sind gerade auch die Bedürfnisse kleinerer Systeme zu bedenken, wenn im Kapitel 5 der Rahmenvorgabe erwähnt wird unter dem Unterpunkt „Personale und organisatorische Ebene“, ob es eine koordinierende Ansprechperson für den Bereich Verbraucherbildung gibt. Dies ist gleichzusetzen mit der Aufforderung nach der Besetzung einer solchen Stelle, die personell aber nicht überall zu leisten ist.

Wenn die Frage der Nutzung von Fortbildungsmöglichkeiten durch Lehrkräfte gestellt wird, so muss es auf der anderen Seite auch entsprechende Angebote – auch durch den Dienstherrn – geben. Und wenn schließlich nach der Rahmengebung für Absprachen in diesem Bereich durch die Schulleitung gefragt wird, so müssen auch entsprechende zeitliche Ressourcen geschaffen werden.

Fazit:

Der VBE NRW sieht in dem Themenfeld Verbraucherbildung eine wichtige Aufgabe der Schule. Insofern ist die Entwicklung und Vorlage einer Rahmenvorgabe zu dieser Thematik ein zielführender Schritt auf dem Weg zu einer fächerübergreifenden und konzeptionellen Umsetzung der Thematik in Schulen. Hierbei sollten aber auch die bisher schon von den Schulen umgesetzten und üblichen Elemente wertgeschätzt werden und den Schulen die entsprechende Zeit gelassen werden, die häufig bereits gängige Praxis schulprogrammatisch in ein Konzept Verbraucherbildung einfließen zu lassen. Ein zeitlich verkürztes Treiben in die redaktionelle Konzeptarbeit würde der bisherigen Qualität der gelebten schulischen Praxis „Verbraucherbildung“ zuwiderlaufen.

Udo Beckmann
Landesvorsitzender

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